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AGB


1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Firma Waldgesichter - Ferien beim Förster - mit dem Vertragspartner, nachstehend „Kunde“ genannt. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht.

2. Reisevermittlungsvertrag

2.1 Die Firma Waldgesichter - Ferien beim Förster - erbringt keine Reiseleistungen in eigener Verantwortung, sondern vermittelt ausschließlich Verträge über Einzelleistungen (z.B. Unterhaltungsprogramm, Unterkunft) zwischen ihrem Kunden und einem fremden Leistungserbringer (z.B. Forstamt, Ferienhausanbieter). Dieses gilt nicht nur dann, wenn Vertragsgegenstand eine Einzelleistung ist, sondern auch, wenn mehrere Einzelleistungen vermittelt werden und erkennbar ist, dass die genau bezeichneten Leistungen separat angeboten, unter fremder Verantwortung durchgeführt und gesondert gezahlt werden müssen.

2.2 Ein entsprechender Reisevermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und der Firma Waldgesichter – Ferien beim Förster – kommt dadurch zustande, dass die Firma Waldgesichter – Ferien beim Förster – das mittels der schriftlichen Reiseanmeldung unterbreitete Angebot des Kunden annimmt. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Hat der Kunde außer seiner Person weitere Personen für die Reise/Leistung angemeldet, so übernimmt die anmeldende Person die sogenannte Vertretungsvollmacht für die mit angemeldeten Teilnehmer und haftet auch für die Vertragspflichten der anderen Personen in gleicher Weise wie für seine eigenen Verpflichtungen.

3. Vertrag mit dem Leistungserbringer

3.1 Die Firma Waldgesichter - Ferien beim Förster - schließt den Vertrag über die Einzelleistung als Vertreter des Leistungserbringers mit dem Kunden ab. Das Zustandekommen des vermittelten Vertrages richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), sofern sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Leistungserbringers nichts anderes ergibt.

3.2 Der Inhalt des vermittelten Vertrages richtet sich nach den Vereinbarungen des Kunden mit dem Leistungserbringer, insbesondere dem Prospekt und den AGB des Leistungserbringers, die dem Kunden vor Vertragsabschluss bekannt gegeben werden.

4. Pflichten der Firma Waldgesichter - Ferien beim Förster -

4.1 Zwischen der Firma Waldgesichter - Ferien beim Förster - und dem Kunden wird ausschließlich ein Geschäftsbesorgungsvertrag (Reisevermittlungsvertrag) geschlossen. Insofern ist die von der Firma Waldgesichter - Ferien beim Förster - zu erbringende Leistung ausschließlich die gewissenhafte Geschäftsbesorgung, also die mit der gebotenen kaufmännischen Sorgfalt durchgeführte Vermittlung eines Vertragsabschlusses zwischen dem Kunden und dem Leistungserbringer (Forstamt, Ferienhausanbieter).

4.2 Im übrigen bestehen Hinweis- und Aufklärungspflichten der Firma Waldgesichter - Ferien beim Förster - nur auf Nachfrage. Ferner besteht ungefragt keine Informationspflicht der Firma Waldgesichter - Ferien beim Förster - für Zahlungsfähigkeit und Bonität des Leistungsträgers oder für die Vermittlung des preisgünstigsten Angebots.

4.3 Sofern nicht anders vereinbart, übernimmt die Firma Waldgesichter - Ferien beim Förster - die finanzielle Abwicklung zwischen dem Kunden und dem Leistungserbringer im Namen und für Rechnung des Leistungsträgers und ist ermächtigt, den Preis vom Kunden für den Leistungsträger als Inkassostelle einzuziehen. Die Firma Waldgesichter - Ferien beim Förster - ist verpflichtet, Kundenzahlungen vom eigenen Vermögen getrennt zu halten und treuhänderisch zu verwalten bzw. umgehend an den Leistungsträger weiterzuleiten.

5. Haftungsbeschränkung

5.1 Für die durch ihre Vermittlungstätigkeit schuldhaft verursachten Schäden haftet die Firma Waldgesichter - Ferien beim Förster - nur in Höhe des 1,5-fachen Preises der vermittelten Leistung. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, die die Firma Waldgesichter - Ferien beim Förster - schuldhaft herbeigeführt hat oder die von ihren Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt worden sind. Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die die Firma Waldgesichter - Ferien beim Förster - oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.

5.2 Eine Abtretung von Ansprüchen gegen die Firma Waldgesichter - Ferien beim Förster - an Dritte (auch Ehepartner oder Verwandte) ist ausgeschlossen. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen des Kunden durch Dritte in eigenem Namen unzulässig.

5.3 Mängel der vermittelten Leistung sind dem Leistungserbringer oder seinem Beauftragten unverzüglich anzuzeigen, für deren Beseitigung oder Folgen haftet der Leistungserbringer allein.

6. Pflichten des Kunden

6.1 Der Kunde ist verpflichtet, die ihm überlassenen Unterlagen bei Empfang auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Offensichtliche Abweichungen hat der Kunde dem Leistungserbringer gegenüber unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige kann auch über die Firma Waldgesichter - Ferien beim Förster - erfolgen, die sie im Namen des Leistungsträgers annehmen und an diesen weiterleiten wird.

6.2 Tritt der Kunde von der vermittelten Leistung zurück oder nimmt er sie nicht in Anspruch, hat der Leistungsträger einen Anspruch auf den vereinbarten Preis abzüglich der ersparten Aufwendungen oder auf eine vertraglich vereinbarte Stornopauschale. Zur Absicherung dieses Risikos hat die Firma Waldgesichter - Ferien beim Förster - den Kunden auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Reiserücktrittsversicherung einschließlich Abbruchversicherung hingewiesen.

6.3 Der Kunde ist verpflichtet, der Firma Waldgesichter - Ferien beim Förster - Umbuchungen oder sonstige Änderungen der vermittelten Leistung unverzüglich mitzuteilen.

7. Verjährung
Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden gegen die Firma Waldgesichter - Ferien beim Förster - beträgt ein Jahr. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den den Anspruch begründeten Umständen und der Person des Vermittlers Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.

8. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz der Firma Waldgesichter - Ferien beim Förster -. Dies gilt für Klagen des Kunden gegen die Firma Waldgesichter - Ferien beim Förster - nur, sofern es sich bei dem Kunden um Vollkaufleute handelt. Oder um Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für den Fall, dass der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik verlegt hat oder sein Aufenthalt nicht bekannt ist.

9. Sonstige Bestimmungen
Die in den Internetpräsentationen gezeigten Fotos zeigen nicht immer die Situation und Lokalitäten der zugehörigen Reise bzw. Leistung. Es besteht kein Anspruch auf Leistungen, die anhand von Fotos zu interpretieren bzw. zu sehen sind.

10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.

Waldgesichter - Ferien beim Förster -
Inh. Achim Frese
Wetterburger Strasse 44
34454 Bad Arolsen
Stand: Januar 2005


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